Bitte haben Sie Verständnis: Per E-Mail können wir nur eine Reservierung entgegennehmen – zur endgültigen Anmeldung benötigen wir Ihre Zahlung. Die Bankverbindung und die Rücktrittsbedingen werden Ihnen bei Ihrer Reservierung per E-Mal zugesandt.

Bitte beachten Sie:
Wir können Ihnen eine Teilnahme erst nach Eingang der Zahlung sichern. Danach erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung. Die Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Mit der Anzahlung kommt die Buchung zustande und ist bindend. Gleichzeitig akzeptieren Sie damit unsere Hausordnung und Datenschutz und bestätigen diese gelesen zu haben.
Diese sind einzusehen unter: http://www.ferienurlaub-brandenburg.de/html/agb.html
Ebenso akzeptieren Sie damit unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Kurse und bestätigen diese gelesen zu haben.

Herzlichst Antje Kreutzer

> Geschäftsbedingungen für Kurse auf Hof Repente, Repenter Straße 6,16837 Luhme OT Repente vertreten durch Antje Kreutzer

> Anmeldung, Buchung, Vertrag

> Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kursteilnehmer den Abschluss zur Buchung des Kurses verbindlich an. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung zustande, die der Veranstalter dem Kursteilnehmer unverzüglich zukommen lässt.

> Zahlungen – Auslandzahlungen

> Die Kursbestätigung wird erst nach Eingang der Zahlung zugesandt. Die Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

> Rücktritt des Teilnehmers

> Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief, Fax oder e-mail vorliegen.

>

> Die Kosten betragen:

> Bei Rücktritt/Abmeldung in der Zeit vom 30. bis 20. Tag vor Kurs-/ Seminarbeginn werden 50%, vom 19. bis 10. Tag 65%, vom 9. bis 4. Tag 80% und ab dem 3. Tag 100% der Kurs-/ Seminargebühren einbehalten.

> DENKEN Sie bitte an die Reiserücktrittversicherung!

>

> Nimmt ein Kursteilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. DENKEN Sie bitte an die Reiseabbruchversicherung!Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderungen oder Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt der Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,-.Erscheint ein Kursteilnehmer bei Kursbeginn nicht zum Kurs und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kursteilnehmer eine verspätete Kursteilnahme im laufenden Kurs zu ermöglichen. Fehlt der Kursteilnehmer nur am ersten Kurstag und es erfolgt eine Absprache mit dem Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Kurstag möglich.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist in

> folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:

> ohne Einhaltung einer Frist:

> Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat. Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.

> bis 3 Wochen vor Kursbeginn  oder  2 Wochen vor Seminarbeginn:

> Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.

> Rücktritt auf Grund höherer Gewalt:

> Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.

> Für mitgebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.

> Bei weniger als 4 Kursteilnehmer verringert sich der Unterrichtszeitraum.

> Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle Risiko, das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt.

> Hinweis zur Reiserücktritts- / Reiseabbruchversicherung Wir empfehlen

> Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung incl. Reiseabbruchversicherung! Sollten Sie oder ein Angehöriger vor Reiseantritt erkranken, so übernimmt die Reiserücktrottsversicherung Ihre Kosten, sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in Repente erkranken, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung Ihre Kosten.

> Gerichtsstand: Neuruppin

 

AGB Hof Repente

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  für die Vermietung von Ferienwohnungen,  Ferienaufenthalten allein reisender Kinder und Kurse auf dem Hof Repente der Familie  Kreutzer,    Repenter Straße 6, 16837 Luhme / OT Repente vom 30.06.2019

  1. Leistungen:

Auf dem Hof Repente sind Urlaubsaufenthalte für Familien und Aufenthalte für allein reisende Ferienkinder möglich. Der Hof Repente der Familie Kreutzer verfügt über nachfolgend bezeichnete Ferienwohnungen.

        1 FW Weideblick im Erdgeschoss rechts Repenter Straße 10, 16837 Luhme / OT Repente: für 2-4 Personen, ca. 84 m², zuzüglich Terrasse

        2 FW Penthouse im Dachgeschoss Repenter Straße 10, 16837 Luhme / OT Repente: für 6 Personen, ca. 110 m²,  zuzüglich Terrasse.

        3 FW Garten im Erdgeschoss links Repenter Straße 10, 16837 Luhme / OT Repente: für 2-4 Personen, ca. 69 m², zuzüglich Terrasse.

        4 FW Kladruber 4 im Erdgeschoss Repenter Straße 6, 16837 Luhme / OT Repente: für 2-4 Personen, ca. 70 m², zuzüglich Terrasse.    

Die Ferienwohnungen sind nach hohen  Standards eingerichtet, eine genauere Beschreibung mit Bildern befindet  sich auf der Homepage

www.ferienurlaub-brandenburg.de. Die Ferienwohnungen werden mit  vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder  Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die  Ferienwohnungen dürfen nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl  belegt werden.

  1. Anreise / Abreise:

Die An- und Abreise zum Ferienaufenthalt ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb unserer Leistungen und unseres Verantwortungsbereiches.

  1. Tierrisiko:

Unsere Angebote können den Umgang mit Tieren im Allgemeinen und Pferden im Besonderen bedingen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Sicherheitsvorschriften können nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Wir empfehlen daher den Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung.

  1. Gültigkeit der Anmeldungen für Mieter der Ferienwohnungen und Ferienkinder

Als Anzahlung Überweist der Mieter 40% des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto

Antje & Steffen Kreutzer

Berliner Volksbank   BLZ 100 900 00                        Kt. -Nr. 5465973023

                                  BIG-BEVODEBB               IBAN–DE54100900005465973023

Bei nicht erfolgter Zahlung bis zum oben genannten  Termin gilt die Buchung als nicht erfolgt. Den Restbetrag Überweist der  Mieter bis spätestens 2  Wochen vor Beginn der Mietzeit auf das oben  genannte Konto. Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb vier Wochen  vor Reiseantritt, wird der gesamte Mietpreis sofort fällig.

  1. Rücktritt:

1) Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.

    Ein Rücktritt durch den Mieter muss immer schriftlich erfolgen.

  Im Falle des Rücktritts fallen Stornokosten in folgender Höhe an:

Bei Stornierung bis 3 Monate vor Urlaubsantritt erheben wir keine Stornogebühr. Bei Stornierung innerhalb von 3 Monaten bis 1 Monat vor Urlaubsantritt berechnen wir 40% des Arrangementpreises, 1 Monat bis 1 Woche vor Urlaubsantritt 70% des Arrangementpreises, bei Stornierung in der letzten Woche berechnen wir 90% des Arrangementpreises.

Bei verfrühter Abreise berechnen wir 100 % des Arrangementpreises.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

2) Der Reisende hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Vermieter ein Schaden

    überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

3) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisehaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

  1. Datenschutz:

Die personenbezogenen Daten, die sie uns zur Verfügung stellen, werden bei uns elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich oder per e-mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass sie dies nicht wünschen. Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt eine kurze Mitteilung mit dem Kennwort ‚Datenschutz’ an unsere Anschrift.

  1. Photos:

Wir machen darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Veranstaltungsgestaltung Photo,- Film- und Videoaufnahmen angefertigt werden und diese unter Umständen auf der Homepage des Veranstalters, in Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden können. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie hierzu Ihr ausdrückliches Einverständnis.

  1. Sorgfaltspflichten, Mängel und Haftung der Reisenden:

Der Mieter verpflichtet sich, die  Ferienwohnung(en) nebst Inventar sorgfältig zu behandeln. Schäden sind  unverzüglich dem Vermieter zu melden. Eventuell bei der Übergabe  bestehende Schäden sind vor zu merken. Während der Mietzeit obliegt dem  Mieter die Haftung für alle eintretenden Schäden, auch durch  Verursachung durch die Kinder des Mieters. Der Vermieter ist nicht  verpflichtet das Verschulden nachzuweisen. Der Vermieter haftet für die  ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist  die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße  Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Mieter dem Vermieter den Mangel  unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels  zu ermöglichen. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu. Die  vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Preis der vereinbarten Miete der Ferienwohnung,  soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen  Pflichtverletzung des Vermieters beruht. Die Hausordnung, die in den  Ferienwohnungen ausliegt, ist einzuhalten.

Bargeld und Wertgegenstände sofern sie unerlässlich mitgebracht werden müssen, können im Haupthaus hinterlegt werden.

Schadenersatzansprüche der Ferienkinder gegen uns als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

  1. soweit ein Schaden des Ferienkindes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Ferienkind entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  3. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Das Gericht am Sitz des Vermieters ist ausschließlich für Klagen des  Mieters gegen den Vermieter zuständig. Für Klagen des Vermieters gegen  Mieter, die einen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der Gerichtsstand des Vermieters zuständig.

Für Klagen des Vermieters gegen  Mieter,  die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder  die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen  Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder  gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht  bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher  Gerichtsstand vereinbart.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte der Vertrag oder eine Bestimmung  davon unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder enthält der Vertrag  Lücken, so bleibt der Vertrag im Übrigen Wirksam. Ab Stelle der  unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder der Lücken tritt eine  solche Bestimmung in Kraft, die den gesetzlichen Vorschriften  entsprechen und den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am  nächsten kommen.

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